{"id":1267,"date":"2016-09-06T14:26:56","date_gmt":"2016-09-06T14:26:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.afprofilters.com\/?page_id=1267&#038;lang=de"},"modified":"2025-02-07T15:20:08","modified_gmt":"2025-02-07T15:20:08","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-der-afpro-filters-gmbh","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.afprofilters.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb-der-afpro-filters-gmbh\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der AFPRO Filters GmbH"},"content":{"rendered":"<h2>Stand Februar 2015<\/h2>\n<div class=\"content\">\n<p><strong>1. Allgemeine Regelungen<\/strong><\/p>\n<p>1.1. \u201eKunde\u201c im Sinne der nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) ist jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, die mit der AFPRO Filters GmbH einen Vertrag schlie\u00dft oder zu schlie\u00dfen beabsichtigt.<\/p>\n<p>1.2. Als \u201eAuftrag\u201c im Sinne dieser AGB gelten alle Auftr\u00e4ge f\u00fcr Werk- und Dienstleistungen und Warenlieferungen, die der AFPRO Filters GmbH von Kunden erteilt werden.<\/p>\n<p>1.3. Als \u201eLieferant\u201c im Sinne dieser AGB wird im Weiteren die AFPRO Filters GmbH bezeichnet.<\/p>\n<p><strong>2. Angebote<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Angebote des Lieferanten sind grunds\u00e4tzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich schriftlich als bindende Angebote bezeichnet. Hat der Lieferant ein nicht bindendes Angebot abgegeben, sind Auftr\u00e4ge f\u00fcr den Lieferanten nur verbindlich, wenn sie vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n<p>2.2. Preisangaben in nicht bindenden Angeboten stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen \u00c4nderung. Solche Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes bestimmt ist:<\/p>\n<table border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ab Auslieferungslager der AFPRO Filters B.V. (Niederlande)\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer, Einfuhrzoll sowie anderer Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 zuz\u00fcglich Kosten f\u00fcr Verpackung, Be \u2013 und Entladen, Transport und Transportversicherung<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>2.3. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm als Grundlage eines Angebotes zur Verf\u00fcgung gestellten Detailangaben, Spezifikationen, Zeichnungen und\/oder Berechnungen zutreffend sind.<\/p>\n<p><strong>3. Vertragsinhalt<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Mit der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten gilt der Auftrag seitens der AFPRO Filters GmbH als angenommen. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind Vertragsbestandteil des durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages.<\/p>\n<p>3.2. Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt ausschlie\u00dflich zu diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die vom Kunden auf der Internetseite der AFPRO Filters GmbH eingesehen und<br \/>\nausgedruckt werden k\u00f6nnen. Die Geltung anderer Allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen, insbesondere von Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.3. Sonstige von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen sind f\u00fcr den Lieferanten nur bindend, wenn sie durch den Lieferanten ausdr\u00fccklich schriftlich akzeptiert werden.<\/p>\n<p>3.4. Beanstandungen des Kunden gegen den Inhalt der Auftragsbest\u00e4tigung sind unverz\u00fcglich schriftlich gegen\u00fcber AFPRO Filters GmbH geltend zu machen.<\/p>\n<p>3.5. AFPRO Filters GmbH ist berechtigt, mit der Ausf\u00fchrung eines Auftrages Dritte zu beauftragen und die Kosten im Rahmen der getroffenen Preisabsprachen an den Kunden weiter zu belasten.<\/p>\n<p>3.6. F\u00fcr den Fall, dass der Auftrag nach Ablauf von mehr als vier Monaten &#8211; gerechnet ab Vertragsschluss \u2013 noch nicht abgeschlossen ist, ist der Lieferant berechtigt, gegen entsprechenden Nachweis die Steigerung der preisbestimmenden Kostenfaktoren an den Kunden weiter zu belasten. Sollte diese Steigerung 5 % des Gesamtpreises \u00fcberschreiten, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><strong>4. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte und Patente<\/strong><\/p>\n<p>4.1. AFPRO Filters GmbH beh\u00e4lt sich alle Urheber-, Patent- und Gebrauchsmusterrechte an gelieferten Waren, Bauteilen, Entw\u00fcrfen und erbrachten Dienstleistungen vor.<\/p>\n<p>4.2. Der Kunde wird s\u00e4mtliche technischen Details wie Zeichnungen und Konstruktionen, die ihm bei der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchf\u00fchrung von dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellt werden, ausschlie\u00dflich im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen und Dritten den Zugang hierzu oder Zugriff hierauf untersagen, es sei denn, dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich.<\/p>\n<p>4.3. Wenn und soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein einfaches, pers\u00f6nliches und nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung ausschlie\u00dflich auf dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Alle sonstigen Rechte an der Software, der Dokumentation und etwaigen Kopien verbleiben bei dem Lieferanten bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>4.4. Im Falle der Verletzung der Urheber-, Patent- und Gebrauchsmusterrechte oder der unter Ziffer 4.2. beschriebenen Verpflichtungen durch den Kunden wird eine pauschale Vertragsstrafe in Hohe von EUR 20.000 f\u00fcr jeden Einzelfall der Rechtsverletzung f\u00e4llig. Bei Dauerverst\u00f6\u00dfen gilt jeder angefangene Monat, in dem die Rechtsverletzung fortdauert, als selbstst\u00e4ndige Rechtsverletzung. Mehrere Verletzungshandlungen l\u00f6sen jeweils gesonderte Vertragsstrafen aus, ggf. auch mehrfach innerhalb eines Monats. Erfolgen dagegen einzelne Verletzungshandlungen im Rahmen einer Dauerverletzung, sind sie von der f\u00fcr die Dauerverletzung verwirkten Vertragsstrafe mit umfasst. Bei Verwirkung mehrerer Vertragsstrafen ist der gesamte Betrag der zu zahlenden Vertragsstrafen auf EUR 200.000 begrenzt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens \u00fcber die Vertragsstrafe hinaus ist nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>5. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs bzw. der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung geht mit der Absendung derselben ab Werk des Lieferanten auf den Besteller \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder im Einzelfall andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, durch den Lieferanten \u00fcbernommen worden sind. Soweit f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr mit der Abnahme \u00fcber. Sie muss in diesem Falle zum vereinbarten Abnahmetermin erfolgen. Ist ein solcher Termin nicht vereinbart, hat die Abnahme unverz\u00fcglich nach der Meldung der Abnahmebereitschaft durch die AFPRO Filters GmbH zu erfolgen. Die Abnahme hat auch zu erfolgen, wenn lediglich unwesentliche M\u00e4ngel der Leistung oder Lieferung vorliegen.<\/p>\n<p>5.2. Verz\u00f6gern sich der Versand und \/ oder die Abnahme in Folge von Umst\u00e4nden, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>5.3 Preis\u00e4nderungen vorbehalten.<\/p>\n<p><strong>6. Lieferung, Lieferzeitpunkt, Verz\u00f6gerung<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Die Lieferung der Ware oder der sonstigen Leistungen des Lieferanten erfolgt ab dem Auslieferungslager der AFPRO Filters B.V. (Niederlande), soweit nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder best\u00e4tigt ist.<\/p>\n<p>6.2. Der Lieferant kann Teillieferungen erbringen, soweit dies f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<\/p>\n<p>6.3. Zeitangaben in der Auftragsbest\u00e4tigung sind grunds\u00e4tzlich nur Richtwerte, es sei denn, eine Lieferzeit (Lieferzeitraum oder Liefertermin) ist in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet.<\/p>\n<p>6.4. Eine etwa vereinbarte Lieferzeit ist vom Lieferanten nur dann verbindlich einzuhalten, wenn alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung wesentlichen technischen und kaufm\u00e4nnischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind sowie der Kunde seinerseits alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat, beispielsweise die Beibringung von erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen. Der Lieferant ist zur Einhaltung einer Lieferzeit des Weiteren dann nicht verpflichtet, wenn der Kunde eine von ihm geschuldete<br \/>\nAnzahlung oder Teilzahlung nicht erbracht hat. Die Einhaltung der Lieferfrist steht weiterhin unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern die verz\u00f6gerte Selbstbelieferung vom Lieferanten nicht zu vertreten ist. Sich abzeichnende Verz\u00f6gerungen teilt der Lieferant dem Kunden sobald als m\u00f6glich mit.<\/p>\n<p>6.5. F\u00fcr die Einhaltung der Lieferzeit ist der Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs nach vorstehender Ziffer 5 ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>6.6. In allen F\u00e4llen, bei denen die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches des Lieferanten liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Sofern die Nichteinhaltung der Lieferzeit nicht im Einflussbereich des Kunden liegt, teilt der Lieferant dem<br \/>\nKunden den Beginn und das voraussichtliche Ende der Umst\u00e4nde, die zur Nichteinhaltung der Lieferzeit gef\u00fchrt haben, mit.<\/p>\n<p>6.7. Kommt der Lieferant in Verzug und entsteht dem Kunden hieraus nachweislich ein Schaden, so ist dieser berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % des anteiligen Preises desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder Gesamtleistung, der in Folge des Verzuges nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann. Weitergehende Anspr\u00fcche wegen Lieferverzuges sind vorbehaltlich Ziffer 10.1.<br \/>\ndieser AGB ausgeschlossen. Gesetzliche R\u00fccktrittsrechte des Kunden sowie gesetzliche Anspr\u00fcche auf Schadensersatz statt der Leistung bleiben unber\u00fchrt. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>7. Transport- und Lagerungsrisiko<\/strong><\/p>\n<p>7.1. Ein etwaiger Transport durch den Lieferanten oder einen von ihm beauftragten Dritten erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden (siehe Ziffer 5). Kosten einer etwa abzuschlie\u00dfenden Transportversicherung gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>7.2. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung tr\u00e4gt der Kunde die Kosten und das Risiko einer etwaigen Lagerung durch den Lieferanten, und zwar auch dann, wenn die Ware von dem Lieferanten oder von Dritten, die hierzu von dem Lieferanten beauftragt worden sind, weiterverarbeitet oder eingebaut werden soll.<\/p>\n<p><strong>8. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>8.1. Der Lieferant beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang s\u00e4mtlicher vom Kunden im Rahmen der gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geschuldeten Betr\u00e4ge vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, den Liefergegenstand zur\u00fcckzuverlangen. In der R\u00fccknahme der Kaufsache durch den Lieferanten liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant hatte dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. Der Lieferant ist zur Verwertung des Liefergegenstandes befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>8.2. W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts \u00a0ist der Kunde verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>8.3. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Kunde den Lieferanten unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Lieferant nicht anderweitig Ersatz erlangt.<\/p>\n<p>8.4. Der Kunde tritt zur Sicherung der Forderungen des Lieferanten gegen ihn alle etwaigen Anspr\u00fcche ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n<p>8.5. Der Kunde ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr berechtigt. In diesem Fall tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterver\u00e4u\u00dferung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an den Lieferanten ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Unbesehen der Befugnis des Lieferanten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung erm\u00e4chtigt. Der Lieferant zieht die Forderung nicht ein, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenz- oder \u00e4hnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.<\/p>\n<p>8.6. Der Lieferant gibt auf Verlangen des Kunden die in dieser Ziffer 8. bestimmte Sicherheit frei, soweit der Gesamtwert der Sicherheit den Wert der vom Kunden geschuldeten Zahlungen um 10 Prozent oder mehr \u00fcbersteigt. Der Lieferant darf dabei die freizugebenden Sicherheiten ausw\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>9. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>9.1. Angaben des Lieferanten zu den Liefergegenst\u00e4nden sowie Darstellungen der Liefergegenst\u00e4nde in Unterlagen und Werbemedien des Lieferanten sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Beschreibungen der Produkte zu Informationszwecken. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen aufgrund rechtlicher Vorschriften, technischer Verbesserungen und die Ersetzung von Bauteilen bleiben vorbehalten, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck des Kunden nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>9.2. Die Gew\u00e4hrleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser den Liefergegenstand unverz\u00fcglich auf offenkundige M\u00e4ngel untersucht und die offenkundigen M\u00e4ngel dem Lieferanten umgehend angezeigt hat, sp\u00e4testens jedoch 3 Tage nach Lieferung der Ware. Falls der Kunde versteckte M\u00e4ngel (d.h. einen Mangel, der bei der Lieferkontrolle nicht offensichtlich festgestellt werden konnte) feststellt, hat der Kunde den Lieferanten \u00fcber diesen versteckten Mangel unverz\u00fcglich nach Kenntnisnahme zu informieren, sp\u00e4testens jedoch 3 Tage nach der Kenntnisnahme. Der Lieferant \u00fcbernimmt Unternehmen gegen\u00fcber keine M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr M\u00e4ngel, wenn der Kunde den Mangel nicht gem\u00e4\u00df den vorstehenden Bestimmungen angezeigt hat.<\/p>\n<p>9.3. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind im Falle ungeeigneter oder unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, nat\u00fcrlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Wartung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes sowie chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einfl\u00fcsse ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von dem Lieferanten zu vertreten.<\/p>\n<p>9.4. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach, besteht keine Haftung des Lieferanten f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Ver\u00e4nderungen des Liefergegenstandes.<\/p>\n<p>9.5. Soweit ein von dem Lieferanten zu vertretender Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Lieferant nach seiner Wahl zur Nacherf\u00fcllung in Form einer M\u00e4ngelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der M\u00e4ngelbeseitigung tr\u00e4gt der Lieferant alle hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.<\/p>\n<p>9.6 Sofern die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den R\u00fccktritt zu erkl\u00e4ren oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Im Falle von M\u00e4ngeln, die die Verwendbarkeit des Liefergegenstandes nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen, kann ausschlie\u00dflich Minderung verlangt werden.<\/p>\n<p>9.7. Soweit sich nachstehend oder aus Ziffer 10. nichts anderes ergibt, sind weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 ausgeschlossen. Der Lieferant haftet insbesondere nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; namentlich haftet er nicht f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00e4genssch\u00e4den des Kunden.<\/p>\n<p>9.8. Anspr\u00fcche des Kunden wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache auf Schadensersatz statt der Leistung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.9. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche betr\u00e4gt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs, soweit nicht zwingend eine l\u00e4ngere Frist gesetzlich vorgeschrieben ist.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung<\/strong><\/p>\n<p>10.1. Auf Schadensersatz haftet der Lieferant &#8211; aus welchen rechtlichen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 nur<br \/>\na. bei Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen,<br \/>\nb. bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen,<br \/>\nc. bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit einer Person durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erf\u00fcllungsgehilfen,<br \/>\nd. bei M\u00e4ngeln, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfe arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat,<br \/>\ne. bei M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz f\u00fcr Personen oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird.<\/p>\n<p>10.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lieferant auch bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit begrenzt<br \/>\nauf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen M\u00e4ngeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstandes erm\u00f6glichen sollen.<\/p>\n<p><strong>11. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>11.1. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Lieferanten \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>11.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>11.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<\/p>\n<p>11.4. Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) spesenfrei innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die AFPRO Filters GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu fordern. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadensersatz bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11.5. Im Falle von Sonder- bzw. Spezialanfertigungen f\u00fcr den jeweiligen Kunden kann der Lieferant \u2013 soweit nicht in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich Abweichendes vereinbart ist \u2013 folgende \u00e0 conto Zahlungen verlangen: &#8211; ein Drittel des Gesamtpreises als Anzahlung nach Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung;<br \/>\n&#8211; ein Drittel des Gesamtpreises, sobald dem Kunden mitgeteilt ist, dass der Liefergegenstand oder der \u00fcberwiegende Teil der Lieferung versandbereit ist.<\/p>\n<p>11.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder von dem Lieferanten anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ausschlie\u00dflich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>12. Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>Alle Anspruche des Kunden \u2013 aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer \u2013 verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Gefahr\u00fcbergang. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nach Ziffer 10.1. gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerks oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die bestimmungsgem\u00e4\u00df f\u00fcr ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.<\/p>\n<p><strong>13. Anwendbares Recht und Gerichtsstandsvereinbarung<\/strong><\/p>\n<p>13.1. F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und den Kunden gilt ausschlie\u00dflich das f\u00fcr die Rechtsbeziehungen inl\u00e4ndischer Parteien untereinander ma\u00dfgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>13.2. Gerichtsstand ist das f\u00fcr den Sitz des Lieferanten zust\u00e4ndige Gericht. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p><strong>14. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>14.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die \u00c4nderung dieser Schriftformklausel.<\/p>\n<p>14.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der Bedingungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Be\u00adstimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung ver\u00adfolgten wirtschaftlichen Zweck m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand Februar 2015 1. 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